Als Gerichtsdolmetscherin („allgemein beeidete und gerichtlich zertifzierte Dolmetscherin“) für die englische Sprache bin ich offiziell berechtigt, vor Gericht und bei verschiedensten Behörden und Ämtern als Dolmetscherin zu arbeiten.
Durch die Zertifizierung wird klargestellt, dass ich mich als Dolmetscherin und Übersetzerin für den Nachweis meiner beruflichen Qualifikationen einem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen habe.
Die Zertifizierung und die Eintragung in die Gerichtsdolmetscherliste ist zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung für die jeweilige Sprache befristet. Auf Antrag kann die Zertifizierung bei Erfüllung der Voraussetzungen (regelmäßige Einsätze bei Gericht, Fortbildungen etc.) um jeweils fünf weitere Jahre verlängert werden (Rezertifizierung).